Handwerkskammern in Deutschland sind eine auf breiter Basis demokratisch legitimierte Organisationsform der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Die Handwerkskammer Karlsruhe repräsentiert über die Vollversammlung das Handwerk in drei Stadt- und vier Landkreisen. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe setzt sich aus 42 Mitgliedern, davon 28 Arbeitgeber- und 14 Arbeitnehmervertretern, aus allen Gewerken im gesamten Kammerbezirk zusammen. Sie bestimmt unter anderem aus ihrer Mitte den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Vorstand. Die neue Vollversammlung der Handwerkskammer Karlsruhe kommt am 26. November 2024 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Wahlbeauftragter Kristof Jantzer und Hauptgeschäftsführer Walter Bantleon (im Bild oben) sprechen über die große Bedeutung dieses Ehrenamtes.
Was ist die Vollversammlung kurz gesagt?
Walter Bantleon: Die Vollversammlung ist auf den Punkt gebracht das Herzstück der Handwerkskammer Karlsruhe und unser höchstes beschlussfassendes Gremium. Die Mitglieder werden für jeweils fünf Jahre gewählt und vertreten das Gesamtinteresse des Handwerks. Sie ist die Vertreterversammlung unserer Betriebe und Beschäftigten. Die Mitglieder üben dieses Ehrenamt frei von Weisungen und Aufträgen aus. Ehrenamtliches Engagement und Selbstverwaltung der Wirtschaft gehören zusammen. Das ergibt sich aus der Gründungsgeschichte der Handwerkskammern.
Wann und warum wurden denn die Handwerkskammern gegründet?
Bantleon: Der Beginn des 20. Jahrhunderts ist die Geburtsstunde der Handwerkskammern. Die Handwerker selbst machten sich für die Einführung der Kammern stark. Antriebskraft war der Wunsch, sich von der Staatsverwaltung zu lösen und die Angelegenheiten des Handwerks in eigener Verantwortung zu regeln.
Wie setzt sich die Vollversammlung zusammen?
Kristof Jantzer: Bei der Handwerkskammer Karlsruhe haben wir 42 Vollversammlungsmitglieder. Die Arbeitnehmer sind mit einem Drittel an den Sitzen beteiligt. Damit haben wir im Handwerk eine Sonderstellung, denn bei den Industrie- und Handelskammern sind beispielsweise nur die Selbstständigen vertreten. Durch die Besetzung wollen wir den Anliegen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gerecht werden. Darüber hinaus soll die Zusammensetzung den wirtschaftlichen Besonderheiten und der wirtschaftlichen Bedeutung der verschiedenen Gewerke im Kammerbezirk Rechnung tragen.
Die Vollversammlung – hier aus dem Jahr 2023 – vertritt das Handwerk im gesamten Kammerbezirk. Sie setzt sich aus 28 Arbeitgeber- und 14 Arbeitnehmervertretern zusammen.
Die Wahl erfolgt als Listenwahl. Nach welchen Kriterien wird sie geregelt?
Jantzer: Bei der Listenwahl wird darauf geachtet, dass die einzelnen Berufe gewichtet nach ihrer zahlenmäßigen und wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Ausbildungsleistung repräsentiert werden. Wir wollen damit ein gutes Abbild des Handwerks in unserem Kammerbezirk erhalten. Ein weiteres Ziel ist die geografische Ausgewogenheit, so dass alle Regionen des Kammerbezirks vertreten sind. Das sind Grundvoraussetzungen für die Rolle der Handwerkskammer als Selbstverwaltungsorgan des Handwerks.
Bantleon: Unsere Aufgabe ist es, die Belange und Interessen des Handwerks im Kammerbezirk zu regeln und zu vertreten. Dazu zählt etwa, was uns der Staat im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip an Aufgaben übertragen hat: wie etwa das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle, das Überwachen der Berufsausbildung, das Gesellen- und Meisterprüfungswesen und das Bestellen und Vereidigen von Sachverständigen. Und wir sind für die Interessenvertretung und das Image des Handwerks als Dienstleister für unsere Betriebe.
Was sind die Aufgaben der Vollversammlung und wo sind sie geregelt?
Jantzer: Die Handwerksordnung regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Vollversammlung. Dieses Gremium steht organisationsrechtlich im Zentrum der Handwerkskammer. Neben der Wahl zum Vorstand, Präsidium und einigen Ausschüssen geht es dabei vor allem um die Beschlussfassung von maßgeblichen Themen mit Wirkung auf den gesamten Kammerbezirk.
Worüber entscheidet die Vollversammlung konkret?
Bantleon: Über handwerksrelevante Angelegenheiten, wie beispielsweise Änderungen von Prüfungsordnungen oder die Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, den Beschluss des Haushaltes, die Beitragsfestlegung und vieles mehr. Neben diesen wiederkehrenden Punkten geht es aber auch um Entscheidungen, wie den Neubau der Bildungsakademie. Mit dieser Investition wollen wir die Qualität der Ausbildung auf höchstem Niveau sicherstellen.
Welche Dienstleistungen meinen Sie damit?
Bantleon: Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben und deren Beschäftigten ein umfangreiches Angebot an Beratungsleistungen aus den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft, Technik, Digitalisierung, Umwelt, Marketing, Nachfolge und Personalberatung an. Wir helfen bei der Existenzgründung sowie bei Betriebsübergaben und unterstützen bei der Nachwuchswerbung und in Ausbildungsfragen. Darüber hinaus bieten wir in der Bildungsakademie eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen bis hin zu Meistervorbereitungskursen in verschiedenen Gewerken an.
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